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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14 (https://dejure.org/2015,9179)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.02.2015 - 1 L 147/14 (https://dejure.org/2015,9179)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 1 L 147/14 (https://dejure.org/2015,9179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Berufungsurteil

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
    Soweit das Rügevorbringen ausführt, aus welchen Gründen die Kostenentscheidung statt der Kostenaufhebung eine Kostenquotelung hätte enthalten müssen, wird ein Rechtsanwendungsfehler geltend gemacht, der einen Gehörsverstoß nicht zu begründen vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 4. April 2012 - 1 L 42/12 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 2 B 9.12

    Zur Zulässigkeit eines Zweitbescheids; Festlegungen des Berufungsgerichts in der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
    Etwa anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 2 B 9.12 -, juris).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09

    Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
    Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob im Hinblick auf das gegen das Senatsurteil gegebene Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde Revision gemäß § 133 Abs. 1 VwGO, von dem der Kläger keinen Gebrauch gemacht hat, sodass das Urteil mittlerweile in Rechtskraft erwachsen ist, eine Anhörungsrüge allein gegen die Kostenentscheidung zulässig ist oder ob damit der prozessuale Grundsatz des Ausschlusses der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen (§ 158 Abs. 1 VwGO) umgangen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 u. a. -, juris).
  • BVerwG, 04.12.2013 - 8 KSt 6.13

    Zulässigkeit einer gegen eine Kostenentscheidung gerichteten Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
    Der gesetzliche Ausschluss der Anfechtbarkeit kann nicht mit außerordentlichen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung umgangen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 8 KSt 6.13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 10 CE 13.2387 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
    Soweit das Rügevorbringen ausführt, aus welchen Gründen die Kostenentscheidung statt der Kostenaufhebung eine Kostenquotelung hätte enthalten müssen, wird ein Rechtsanwendungsfehler geltend gemacht, der einen Gehörsverstoß nicht zu begründen vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 4. April 2012 - 1 L 42/12 -, juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Darlegungsanforderungen; Gegenvorstellung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 1 L 147/14
    Der gesetzliche Ausschluss der Anfechtbarkeit kann nicht mit außerordentlichen Rechtsbehelfen wie der Gegenvorstellung umgangen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 8 KSt 6.13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 10 CE 13.2387 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21

    Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung

    Auch für eine entsprechende Heranziehung des § 158 Abs. 1 VwGO zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf die Anhörungsrüge sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. FG München, Beschluss vom 12.05.2011 - 7 K 854/11 - juris Rn. 8; Bader in: ders. u. a., VwGO, 8. Aufl., § 158 Rn. 6; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 158 Rn. 39; im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 26.02.2020 - 22 CS 20.177 - juris; Beschluss vom 18.11.2013 - 10 CE 13.2387 - juris Rn. 2-8 zur Anhörungsrüge sowie Rn. 10 zur Gegenvorstellung; offenlassend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2015 - 1 L 147/14 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 07.05.2020 - 3 B 119/20

    Anhörungsrüge; Kostenentscheidung

    Die unzulässige isolierte Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist auch im Rahmen des Verfahrens über die Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO beachtlich (BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2009 - 5 B 46/09 u. a. -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 9. August 2010 - 20 ZB 10.1895 -, juris Rn. 1; offen gelassen v. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Februar 2015 - 1 L 147/14 -, juris Rn. 2; a. A. Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 158 Rn. 39 m. w. N. aus der Literatur).
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